AGB
Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungengelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen dem Auftraggeber und dem technischen CAD Zeichenbüro Kornfeld (im Folgenden CAD-Büro genannt). Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung an. Dies gilt auch, wenn diese AGB ganz oder teilweise im Widerspruch zu den AGB des Auftraggebers stehen. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn sie vom CAD-Büro schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
Zustandekommen / Gegenstand des Vertrages
CAD-Büro Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Vertragsgegenstand ist die im Angebot, einem Werkvertrag oder der Auftragsbestätigung beschriebene Leistung. Aufträge können nur in Schriftform vom Auftraggeber an das CAD-Büro übergeben werden. Hierbei reicht die Rückgabe des unterschriebenen Angebotes. Es erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens CAD-Büro an den Auftraggeber. Zur Wahrung der Schriftform reicht eine E-Mail.
Honorar / Preis
Es gelten die jeweils im Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Werkvertrag festgelegten Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Preise gelten unter dem Vorbehalt dass zu grunde gelegte Auftragsdaten unverändert bleiben. Jegliche Sonderleistungen, nachträgliche Änderungen/ Anpassungen und Zusatzleistungen müssen vom Auftraggeber gesondert vergütet werden. Durch mangelhafte Vorlagen und Informationen des Auftraggebers entstehende Mehrauf-wendungen werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Soweit nicht durch eine schriftliche Vereinbarung anders geregelt, werden Arbeitsleistungen nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand und nach einem vom CAD-Büro festgesetzten Stundensatz berechnet. Zusätzlich entstehende Kosten wie z.B. Lizenzgebühren oder Fahrtkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Entstehen durch die Übermittlung der Leistungsergebnisse Kosten, z.B. durch Verpackung oder Porto, werden diese vom Auftraggeber übernommen. Bei einer Auftragsstornierung werden dem Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Leistungsgegenstand umgehend nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Eine Ausführung des Planungsgegenstandes unter Verwendung des Leistungsgegenstandes ohne vorherige Prüfung ist unzulässig. Falls der Auftraggeber über das nötige Fachwissen zur Prüfung nicht selbst verfügt, hat er geeignete Fachleute auf seine Kosten beizuziehen. Bei Unklarheiten oder Ähnlichem hat der Auftraggeber vom CAD-Büro angeforderte Details nachzubringen und zur Aufklärung oder Beseitigung beizutragen. Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung dem CAD-Büro kostenlos die erforderlichen Unterlagen / Dateien zur Verfügung zu stellen.
Nutzungsrecht
Alle Unterlagen die zur Durchführung der Leistung vom Auftraggeber an das CAD-Büro zur Verfügung gestellt werden, bleiben uneingeschränktes Eigentum des Auftraggebers. Alle Leistungsergebnisse die vom CAD-Büro erzielt werden, gehen nach vollständiger Bezahlung in das uneingeschränkte Eigentum des Auftraggebers über. Für alle Arbeitsergebnisse, die während der Leistungserbringung vom CAD-Büro erzielt werden, besteht ein uneingeschränktes Nutzungsrecht über das Auftragsende hinaus. Sofern es sich hierbei um allgemein im Umlauf befindliche Daten handelt (z.B. Makros, Formular- und Normblatteigenschaften, Vorlagen). Hiervon ausgeschlossen sind Daten des Auftraggebers und / oder Daten, bei denen es sich um urheberrechtsfähige oder sonst nach Gebrauchs-, Patent-, Marken-, Geschmacksmusterschutz oder irgendeinem anderen Schutzrecht schutzrechtsfähige Ergebnisse handelt. Werden bei Leistungen nach Zeichnungen, Daten oder sonstigen Angaben des Auftraggebers Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Auftraggeber das CAD-Büro von sämtlichen Ansprüchen frei. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die im Verlauf der Auftragsbearbeitung beigestellten bzw. erzeugten Daten EDV-technisch gespeichert werden. Ein Recht des Auftraggebers auf Zugriff oder Aktualisierung dieser Daten besteht jedoch nicht. Das CAD-Büro wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben, außer wenn hierzu eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht.
Leistungsinhalt /Leistungserfüllung
Es ist Sache des Auftraggebers, die zur Erstellung der Leistung notwendigen Daten und Parameter zu liefern und dem CAD-Büro vorzulegen. Änderungen oder Korrekturen an diesen Unterlagen sind unverzüglich zu melden. Der Leistungsgegenstand besteht ausschließlich in der Anfertigung von technischen Zeichnungen / Dateien nach vollständig vorgegebenen Angaben des Auftraggebers. Der Auftraggeber garantiert Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben oder Planungsunterlagen. Eine Prüf- und Warnpflicht des CAD-Büro hinsichtlich der Angaben oder Planungsunterlagen des Auftrag-gebers besteht nicht. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder in sonstigen vom Auftragnehmer unterzeichneten Vertragsunterlagen enthalten sind, sind nicht geschuldet. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Leistungen und Lieferungen nach Erhalt inhaltlich und fachlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Erst nach Kontrolle und Freigabe durch den Auftraggeber gilt die Leistung als erbracht. Die Freigabe hat schriftlich zu erfolgen. Mit Übergabe der vom Auftraggeber genehmigten Zeichnungen / Dateien an den Auftraggeber gilt die vertragsgemäße Leistung als erfüllt. Die Übergabe erfolgt in Papierform, als Datenträger und / oder per Datenübertragung. Die Art der Übergabe wird bei Auftragsvergabe festgelegt. Für anfallende Übermittlungskosten kann das CAD-Büro ein gesondertes Entgelt verrechnen. Bei Übergabe durch Versendung genehmigt der Auftraggeber den Transport oder Versand der Leistungen mit einem verkehrsüblichenTransportmittel (Post, Bahn, etc.), sowie mit einem Transportunternehmen. Das Risiko geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über. Aufträge und Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen gemäß Beschreibung des Auftraggebers durchgeführt.
Liefertermin /Lieferfrist
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom CAD-Büro schriftlich bestätigt wurden. Wird ein bestätigter Liefertermin überschritten, so berechtigt dies den Auftraggeber nach einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurück zutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen tritt kein Lieferverzug ein. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend durch Verzögerungen, die durch Handlung des Auftraggebers entstanden sind.
Zahlung / Fälligkeit
Die Zahlung der Rechnung wird jeweils nach Erbringung der vereinbarten Leistung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Aufträge deren Bearbeitung über einen längeren Zeitraum andauert werden nach gesonderter Vereinbarung abgerechnet. Gerät der Auftraggeber in Verzug, werden zuerst Mahnkosten in Höhe von 3,00 Euro, dann Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Regelung erhoben. Die nach der 2. Mahnung entstehenden Inkassokosten gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Auftraggeber keinerlei Recht die erbrachte Leistung oder Lieferung zu nutzen. Diese bleiben Eigentum des CAD-Büro.
Gewährleistung/Mängelrüge
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger erbrachter Leistung oder Lieferung müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Eingang der Dienstleistung / Lieferung am Bestimmungsort schriftlich erhoben werden. Hieraus ergibt sich ein Anspruch auf Nachbesserung für den Auftraggeber. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, so kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung des Mangels setzen, mit der Maßgabe, dass er die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Frist ablehne. Sollte die angemessene Nachfrist erfolglos verstreichen, hat der Auftraggeber das Recht auf Wandlung oder Minderung. Es bedarf indes keiner Fristsetzung, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder vom CAD-Büro verweigert wird, oder wenn die sofortige Geltendmachung des Minderungsanspruches durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
Schadenersatz
Regressansprüche gegen das CAD-Büro, die sich aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ergeben, sind ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Auftraggeber seine festgelegte Prüfpflicht verletzt, sind Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. Für alle Ansprüche auf Schadenersatz, gleich ob sie auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage oder auf unerlaubter Handlung beruhen gilt: Das CAD-Büro haftet nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden. Für unmittelbare Schäden haftet das CAD-Büro, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Der Schadensersatz ist auf die Höhe des vereinbarten Nettopreises der Dienstleistung beschränkt.
Eine Gewährleistung entfällt, wenn ohne CAD-Büro Wissen Änderungen durchgeführt werden.
Haftungsbeschränkung
Der Auftraggeber erklärt alle Rechte, wie Eigentums- und Urheberrecht an dem zu realisierenden Projekt zu besitzen und übernimmt die Haftung für alle Schäden die durch etwaige zeichnerische, planerische oder konstruktive Fehler entstehen können. Die Haftung für Vermögensschäden, sowie für Folgeschäden wie Produktionsausfall, entgangener Gewinn, Pönale, Nutzungsentgang, etc. ist ausgeschlossen.
Für Schäden an Hard- oder Software übernimmt das CAD-Büro keine Haftung. Trotz sorgfältiger Überprüfung, der vom CAD-Büro übersandten Daten und Datenträger mittels aktueller Virensuchprogramme, sind diese durch den Empfänger nochmals zu überprüfen. Eine Haftung für und durch Computerviren, die mittelbar oder unmittelbare Schäden verursachen, gleich welcher Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Geheimhaltung
Das CAD-Büro verpflichtet sich über alle Informationen die im Zusammenhang mit einer Anfrage, einem Auftrag bzw. Angebot stehen und nicht zur weiteren Informationsbeschaffung (z.B. Komponentenauswahl, Lieferantenanfrage, usw.) notwendig sind, strengstes Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren. Diesgilt für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder bei nicht zustande kommen eines Vertrags nach Anfrage bzw. Angebot.
Erfüllungsort
Sofern schriftlich keine andere Regelungfestgelegt wurde gilt der Sitz des CAD-Büro als Erfüllungsort.
Sonstiges
Sollten Bestimmungen dieser AGB und /oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem CAD-Büro und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des CAD-Büro örtlich und sachlich zuständigen Gericht vereinbart.
Stand 09/2015