Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen unter Berücksichtigung der DIN ISO 23601

Das Anbringen von Flucht- und Rettungsplänen (FuR) in öffentlichen Gebäuden und großflächigen Anlagen ist eine gesetzliche Verpflichtung des Betreibers, Bauherrn oder Arbeitgebers, sofern die Ausdehnung und Art der Benutzung dies fordern. (Arbeitsstättenverordnung).

Die FuR zeigen im Gebäude befindlichen Personen ihren aktuellen Standort in lagerichtiger Darstellung, sowie Rettungswege mit Laufrichtung, Notausgänge und Brandmelde- und/oder Brandbekämpfungseinrichtungen. Weiterhin werden Regeln über das Verhalten bei Brand und Unfällen sowie Notfallnummern dargestellt.












Es gilt für die Verantwortlichen die Sorgfaltspflicht zur Erstellung und die regelmäßige Überprüfung auf Aktualität und Lesbarkeit.

Sie sind einer der o.g. Verantwortlichen und benötigen Ihre Pläne zügig? Oder sind Sie von Ihrem Kunden bauftragt und benötigen zeichnerische Unterstützung? 

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